
Ab Montag, dem 23.03.2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Daneben wird eine Wochenendbetreuung sichergestellt.
Alle Informationen hierzu finden Sie hier.
Ab Montag, dem 23.03.2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Daneben wird eine Wochenendbetreuung sichergestellt.
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